VERORDNUNG

 
 

In Österreich befinden sich sämtliche Wälder in Privatbesitz. Bei Gesetzesverstößen können Strafanzeigen und Geldstrafen in der Höhe von bis zu € 3.630,- und bei wiederholtem Verstoß bis zu € 7.260,- erhoben werden!

Es gelten folgende Regeln:

- Die Pilzsaison beginnt am 15. Juni und endet am 30. September

- Es ist erlaubt, von 7.00 bis 18.00 Uhr in den Wald zu gehen

- die tägliche Erntegrenze pro Person liegt bei 2 kg

- Die gesammelten Pilze müssen an Ort und Stelle des Erntens gereinigt werden

- Befolgen Sie die auf den Schildern des Grundbesitzers angegebenen Regeln

- Es ist verboten, Pilze in Schutzgebieten und in Nationalparks zu sammeln

- Es ist verboten, geschützte Pilze zu sammeln

- Das Sammeln von Pilzen unter 4 cm ist verboten

- Es ist verboten, Rechen und andere Werkzeuge zum Pilzsammeln zu verwenden

- Es ist verboten, mehr als 2 kg Pilze pro Person zu transportieren

- Es ist verboten, in großen Gruppen nach Pilzen zu suchen


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Das Aktiv Hotel Gargantini informiert seine Gäste über diese Regeln und stellt Informationsmaterial zur Verfügung, welches für das Sammeln der Pilze erforderlich sind. Daher übernehmen wir keine Haftung bei Verstößen gegen jene. (Betreten von Privatgrundstücken, Falschparken des PKWs usw.)